Vollzug der Bodenschutzgesetze
Zweck der Bodenschutzgesetze ist es, die Funktion des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Im Vollzug der Bodenschutzgesetze wird ein Bodenschutzkataster geführt. Damit hängen folgende Aufgaben zusammen:
- Pflege und Auskunft aus dem Bodenschutzkataster
- Erfassung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen
Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.