Biotopschutz
Der Biotopcharakter einer Fläche wird durch die Pflanzen und die Standortbedingungen vor Ort bestimmt und hängt nicht zwingend von einer Kartierung (Bestandserfassung) in der Vergangenheit ab. Biotope können sich jederzeit neu entwickeln.
Die Biotopkartierung der Vergangenheit stellt eine Zustandsbeschreibung dar und ist nicht zwingend abschließend.
- Gesetzlich geschützte Biotope :
Feuchtgebiete (Nasswiesen, Feuchtwiesen, Streuwiesen, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Quellen, Feuchtwälder, Bruchwälder, Auwälder, Verlandungsbereiche, naturnahe Flüsse und Bäche), Mager- und Trockenstandorte, Hangwälder
- Hecken, Gehölze, Gebüsche, Feldgehölze
- Röhricht, Schilfflächen
- Tümpel, Kleingewässer
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Dipl.Ing. (FH) Carolin Seethaler Stellvertretende Sachgebietsleiterin | 0871/408-4133 | 0871/408-164133 | 415 | Carolin.Seethaler@landkreis-landshut.de |
Beate Hagl Sachbearbeiterin | 0871/408-4125 | 0871/408-164125 | 413 | Beate.Hagl@landkreis-landshut.de |
M.Sc. Franziska Parzefall Fachkraft für Naturschutz | 0871/408-4140 | 0871/408-164140 | 416 | Franziska.Parzefall@landkreis-landshut.de |
Links
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.