Abwasserbeseitigung
Im Wasserrecht werden Fragen zum Thema Abwasser geregelt. Hierunter fallen die Themenbereiche, Niederschlagswasser, Kleinkläranlagen, Abwassereinleitungen in die Sammelkanalisation und Abwasserabgabe.
Bei der Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich zu prüfen, wie das Abwasser abgeleitet wird.
Fragen zu Erschließungsbeiträgen, Anschluss- und Benutzungszwang werden im Sachgebiet Kommunalaufsicht geregelt.
Aufgaben / Dienstleistungen
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.