Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lisa Matzke Sachgebietsleiterin | 0871/408-4113 | 0871/408-164113 | 406 | lisa.matzke@landkreis-landshut.de |
Sonja Gruber Sachbearbeiterin | 0871/408-4103 | 0871/408-164103 | 403 | Sonja.Gruber@landkreis-landshut.de |
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.