Gewässerausbauten

Gewässerausbauten, d. h. das Herstellen, Beseitigen oder Ändern eines Gewässers sowie Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von talquerenden Rückhaltebecken, die durch Dammbaumaßnahmen errichtet werden, unterliegen grundsätzlich der wasserrechtlichen Planfeststellungspflicht. Hierunter können auch Biotop-Gestaltungsmaßnahmen fallen.

 

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