Private Brauchwasserbrunnen,Trinkwasserbrunnen
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sonja Gruber Sachbearbeiterin | 0871/408-4103 | 0871/408-164103 | 403 | Sonja.Gruber@landkreis-landshut.de |
Formulare und Merkblätter
- Wasserrecht - Bewässerung - Brunnenbohrung - Anzeige Anzeige gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG für Brunnenbohrungen zur Bewässerung
- Wasserrecht - Bewässerung - Entnahme von Oberflächenwasser - Vorprüfung - Antrag Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung
- Wasserrecht - Bewässerungserlaubnis - Antrag Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser zur Bewässerung
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!