Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung

Wasserrechtlich wird grundsätzlich nur die Niederbringung der Brunnenbohrung und die Grundwasserentnahme behandelt. Nicht behandelt werden Fragen zum Leitungsnetz, Hausanschlüssen, Trinkwasserverordnung o. ä. Für Fragen der Trinkwasserverordnung ist das Sachgebiet Gesundheits- und Verbraucherschutz zuständig. Für Fragen der Erschließungskosten (Hausanschlüsse etc.) ist das Sachgebiet Kommunalaufsicht zuständig.
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.

 

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Matzke, Lisa
0871/408-4113 406
Kontakt
Zimmer: 406
Telefon: 0871/408-4113
Anschrift
84036 Landshut
Gruber, Sonja
0871/408-4103 403
Kontakt
Zimmer: 403
Telefon: 0871/408-4103
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.