Private Brauchwasserbrunnen, Trinkwasserbrunnen
Die Errichtung von Brunnen für Brauch- und Trinkwasserversorgungsanlagen bedürfen der vorherigen Anzeige beim Landratsamt. In Abhängigkeit der Bohrtiefe wird über die Erlaubnispflicht der Bohrung selbst entschieden. Die Frage, ob die Entnahme des Grundwassers erlaubnispflichtig ist, kann im Einzelfall durch eine kurze E-Mail-Anfrage im Vorfeld geklärt werden.
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.
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Wasserrecht - landwirtschaftliche Bewässerung – Vorprüfung
Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung
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Wasserrecht - landwirtschaftliche Bewässerung - Antrag Entnahmeerlaubnis
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung
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Wasserrecht – Trink- und Brauchwasserbrunnen – Antrag Entnahmeerlaubnis
Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Grundwasserentnahme
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Wasserrecht - landwirtschaftliche Bewässerung - Anzeige Brunnenbohrung
Anzeige gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG für Brunnenbohrungen zur Bewässerung
Ansprechpartner
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0871/408-4103 | 403 | Sonja.Gruber@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.