Einreise (Visum, Verpflichtungserklärung)

Im Ausländeramt werden alle Angelegenheiten der Ausländer von der Einreise bis zum Ende des Aufenthalts geregelt.

Sofern andere Behörden beteiligt werden müssen, ist dies im Verfahren mit enthalten.

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wird, sofern dies notwendig ist, die Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Visums von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Ausland erteilt.

Sofern für den Aufenthalt Aufenthaltstitel erforderlich sind, werden diese auf Antrag vom Ausländeramt bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.

Zu beachten ist, dass seit 01.01.2005 das Aufenthaltsgesetz, welches im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes erlassen wurde, in Kraft ist.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Stefanie Priller
Sachbearbeiterin
0871/408-51610871/408-165161049Stefanie.Priller@landkreis-landshut.de

Formulare und Merkblätter

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