Einreise (Visum, Verpflichtungserklärung)

Im Ausländeramt werden alle Angelegenheiten der Ausländer von der Einreise bis zum Ende des Aufenthalts geregelt.

Sofern andere Behörden beteiligt werden müssen, ist dies im Verfahren mit enthalten.

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wird, sofern dies notwendig ist, die Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Visums von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Ausland erteilt.

Sofern für den Aufenthalt Aufenthaltstitel erforderlich sind, werden diese auf Antrag vom Ausländeramt bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.

Zu beachten ist, dass seit 01.01.2005 das Aufenthaltsgesetz, welches im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes erlassen wurde, in Kraft ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Antragstellung, ob per E-Mail, per Post oder digital, immer die erforderlichen Unterlagen miteinreichen, damit eine Bearbeitung und Prüfung der Voraussetzungen möglich ist. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Datei Merkblatt zur Verpflichtungserklärung auf Seite 3 und 4 (Punkt 7).

Antragsteller des Digitalen Antrages müssen den Antrag auf Verpflichtungserklärung, sowie die Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS nicht miteinreichen. Bitte reichen Sie jedoch die Datei „Weitere Informationen zum Digitalen Antrag auf Verpflichtungserklärung“ ein.

Ansprechpartner

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Priller, Stefanie
0871/408-5161 049
Kontakt
Zimmer: 049
Telefon: 0871/408-5161
Anschrift
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Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
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