Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Satzungen nach Baurecht

Für die Aufstellung und den Erlass liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Gemeinden. Das LRA Landshut wird als Träger öffentlicher Belange lediglich am Verfahren beteiligt.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Thomas Staudenhöchtl
Sachgebietsleiter
0871/408-31540871/408-163154332Thomas.Staudenhoechtl@landkreis-landshut.de

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408-3147
Fax: 0871/408-163147

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.