Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen; in vielen Fällen werden Emission- oder Immissionsmessungen veranlasst.

Als Beispiele kommen in Fragen:

  • Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
  • Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Ludwig Gangkofer
Sachgebietsleiter
0871/408-31080871/408-163108305Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de
Anna Nösch
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
0871/408-31070871/408-163107304Anna.Noesch@landkreis-landshut.de

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen
Telefon: 0871/408-3147
Fax: 0871/408-163147

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.