Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen; in vielen Fällen werden Emission- oder Immissionsmessungen veranlasst.
Als Beispiele kommen in Fragen:
- Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
- Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Ludwig Gangkofer Sachgebietsleiter | 0871/408-3108 | 0871/408-163108 | 305 | Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de |
Anna Nösch Stellvertretende Sachgebietsleiterin | 0871/408-3107 | 0871/408-163107 | 304 | Anna.Noesch@landkreis-landshut.de |
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.