Abgrabungsgenehmigung
Eine Abgrabungsgenehmigung ist erforderlich für Abgrabungen mit einer Grundfläche von mehr als 500 m² oder einer Tiefe von mehr als 2 m.
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Landratsamt Landshut
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Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.