Bauvorhaben

Hierunter versteht man alle immissionsschutzrelevanten Bauvorhaben.

Das sind zum einen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), also Anlagen, die die Schwellenwerte des Anhang 1 der
4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) nicht überschreiten.

Es können aber auch Vorhaben mit Wohnnutzung oder ähnlich sensibler Nutzung sein, die es gilt vor schädlichen Umwelteinwirkungen (z. B. Lärm, Luftschadstoffe oder Geruch) zu schützen.

Ansprechpartner

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Sigl, Anton
0871/408-3103 303
Kontakt
Zimmer: 303
Telefon: 0871/408-3103
Anschrift
84036 Landshut
Dipl.-Ing. (FH)
Ströer, Ute
0871/408-3104 303
Kontakt
Zimmer: 303
Telefon: 0871/408-3104
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: 0871/408-3147
Fax: 0871/408-163147
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.