Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Von Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei können Fahrerlaubnisse für Dienstfahrzeuge (Dienstfahrerlaubnisse) ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Führen von Dienstfahrzeugen und sind nur während der Dauer des Dienstverhältnisses gültig.

Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig bzw. das Dienstverhältnis erloschen und sind seit Ablauf der Geltungsdauer nicht mehr als 5 Jahre verstrichen, kann die Dienstfahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Maria Dechantsreiter
Sachbearbeiterin
0871/408-21570871/408-162157231Maria.Dechantsreiter@landkreis-landshut.de
Andrea Halwax
Sachbearbeiterin
0871/408-21520871/408-162152229Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de
Sonja Hanke
Sachbearbeiterin
0871/408-21600871/408-162160230Sonja.Hanke@landkreis-landshut.de
Sophia Seidenschwand
Sachbearbeiterin
0871/408-21550871/408-162155231Sophia.Seidenschwand@landkreis-landshut.de

Notwendige Unterlagen

Beim Landratsamt oder der Gemeinde einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass  und nationaler Kartenführerschein
  • 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm)
  • Dienstführerschein oder Bescheinigung der Ausstellungsbehörde

Entstehende Kosten

  • 38,80 Euro

Formulare und Merkblätter

Informationen des BayernPortals

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Fax: 0871/408-1003

Öffnungszeiten

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