Gewerbeordnung, gewerberechtliche Nebengebiete
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Schaustellungen von Personen (§ 33 a Gewerbeordnung)
- Erteilung von Erlaubnissen
- Untersagung von nicht genehmigten Veranstaltungen
Spielhallen und ähnliche Unternehmen (§ 33 i Gewerbeordnung)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
Pfandleihgewerbe (§ 34 Gewerbeordnung)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler
Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen.
Versteigerungsgewerbe
- Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte
Aufgaben / Dienstleistungen
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.