Kaminkehrerwesen

Bezirkskaminkehrer / Aufsicht

  • Aufsicht über die Bezirkskaminkehrermeister einschließlich der Bearbeitung von Beschwerden, Erteilung von Auskünften über die Kehrgebühren, Mitwirkung bei der Einteilung der Kehrbezirke durch die Regierung

Kehrgebühren / Bescheide

  • Leistungsbescheide über die Entrichtung von Kehrgebühren, Beitreibung von nicht bezahlten Kehrgebühren

Kehrverpflichtung / -verweigerung

  • Durchsetzung der Kehrung von Kaminen bei der Verweigerung durch Hauseigentümer

Landratsamt Landshut

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Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.