Kaminkehrerwesen
Bezirkskaminkehrer / Aufsicht
- Aufsicht über die Bezirkskaminkehrermeister einschließlich der Bearbeitung von Beschwerden, Erteilung von Auskünften über die Kehrgebühren, Mitwirkung bei der Einteilung der Kehrbezirke durch die Regierung
Kehrgebühren / Bescheide
- Leistungsbescheide über die Entrichtung von Kehrgebühren, Beitreibung von nicht bezahlten Kehrgebühren
Kehrverpflichtung / -verweigerung
- Durchsetzung der Kehrung von Kaminen bei der Verweigerung durch Hauseigentümer
Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.