Unterbringungsrecht
- Hilfestellungen um eine Unterbringung im Bezirkskrankenhaus zu vermeiden
- Sofortige, vorläufige Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus, soweit eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Selbst- oder Gemeingefährlichkeit gegeben ist
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-1331 | TÜV Ergolding 107 | Richard.Saller@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.