Hilfe zur Überwindung besonderer sozialen Schwierigkeiten
Werden an Personen geleistet, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten zu beseitigen oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen.
Landratsamt Landshut
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.