Hilfen zur Gesundheit
Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden insbesondere geleistet, wenn keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Landshut
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.