Änderung in der Kaminkehrer-Zuordnung

21. April 2023 : Haushalte im Raum Bodenkirchen und Wurmsham betroffen – Eigentümer müssen selbstständig Kaminkehrer beauftragen

Wie bereits vor einigen Wochen mittgeteilt, sind für rund 1 500 Haushalte im Raum Bodenkirchen/Wurmsham die freien Tätigkeiten, z. B. das verpflichtende Kehren und Prüfen der Kamine, durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer nicht mehr durchführbar. Die hoheitlichen Arbeiten, wie beispielsweise die Feuerstättenschau, werden aber weiterhin wie gewohnt durchgeführt. 

Durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten für einen großen Teil der Haushalte Kaminkehrer gefunden werden, die die Arbeiten übernehmen können, da Gebäudeeigentümer gesetzlich verpflichtet sind, ihre Kamine und Heizungsanlagen nach Vorgabe des jeweils gültigen Feuerstättenbescheids fachlich reinigen und überprüfen zu lassen. 

Die Betroffenen können sich unter den nachfolgend genannten Internetseiten selbständig Informieren und für die freien Arbeiten, wie das erwähnte Kehren und nötige Überprüfungen, einen Schornsteinfeger-Betrieb ihrer Wahl selbst beauftragen. Sonst werden Anhörungen und ggf. Bußgelder fällig.

Nähere Infos:

https://schornsteinfeger-innung-niederbayern.de/     

https://www.schornsteinfegernetzwerk.de/suchen.html 

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Handwerk_Industrie/Schornsteinfegerregister/schornsteinfegerregister_node.html

Die Nennung einzelner Betriebe durch das Landratsamt Landshut sind aus wettbewerbsrechtlicher Sicht leider nicht möglich und dürfen von behördlicher Seite nicht zugewiesen werden.

(Carina Weinzierl, Pressesprecherin Landkreis Landshut)