Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

15. Mai 2023 : Sabine Kermer-Prelicz aus Hohenthann erhält Auszeichnung
Im Beisein von Vorstandschaftskolleginnen des KDFB Hohenthann, Pfarrer Michael Birner (2. v. r.) und Hohenthanns Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß (l.) überreichte Landrat Peter Dreier (3. v. r.) bei einer kleinen Feierstunde im Landratsamt Landshut Frau Sabine Kermer-Prelicz (Mitte) das Ehrenzeichen.

Sabine Kermer-Prelicz aus Hohenthann im Landkreis Landshut erhielt kürzlich das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt. Landrat Peter Dreier überreichte ihr im Auftrag von Dr. Markus Söder die Auszeichnung in einer kleinen Feierstunde im Landratsamt Landshut.

„Dein ehrenamtliches Engagement für den KDFB Hohenthann und für das kirchliche und gemeindliche Leben in Hohenthann ist vorbildlich.“, fasste Landrat Peter Dreier bei seiner Laudatio für Sabine Kermer-Prelicz zusammen. Die 61-Jährige wurde im Juli 2004 in den Katholfischen Frauenbund Hohenthann aufgenommen, zugleich zur 1. Vorsitzenden gewählt und hat dieses Amt stolze 17 Jahre lang ausgeübt. Neben der Organisation zahlreicher bewährter Veranstaltungen und Ausflüge seitens des KDFB, initiierte und führte die Hohenthannerin im Laufe der Jahre einige Neuerungen durch. Auch Herr Pfarrer Birner weiß um diese großen Verdienste für den Frauenbund und sieht Sabine Kermer-Prelicz als „lebendigen Stein der Kirchengemeinde“. Seit 2014 hat sich die zweifache Mutter für das Amt der stellvertretenden Bezirksvorsitzenden des KDFB zur Verfügung gestellt und unterstützt auch schon seit vielen Jahren den Kirchenchor Hohenthann.

Ministerpräsident Söder ist der Anregung von Frau Angermeier-Zebisch, damalige 2. Vorsitzende des KDFB Hohenthann, nachgekommen und hat dieses großartige ehrenamtliche Engagement mit dem Ehrenzeichen gewürdigt. Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.

 (Teresa Späth, Pressereferentin Landkreis Landshut)