Eigenanteil bei Schülern - Keine Einzahlung ab 11. Klasse möglich 2023/24

21. Juni 2023 : Änderungen aufgrund vorgesehener Gesetzesänderung zur Familienbelastungsgrenze - Gilt nur für Schüler ab der 11. Klasse aus dem Landkreis Landshut

Für Schüler ab der 11. Klasse in Vollzeitunterricht, deren Unterhaltsleistende im Monat vor Schulbeginn (August) Kindergeld für drei oder mehr Kinder erhalten, bzw. bei Schülern deren Unterhaltsleistende einen Bürgergeld-Bescheid (ALG II-Bescheid) vorweisen, kann kostenfrei das Deutschlandticket (49 €-Ticket) ausgestellt werden. Die Familienbelastungsgrenze (Eigenanteil) entfällt hier. Dem Erfassungsbogen ist ein Nachweis über den Bezug dieser Leistungen vom Monat August vor Schuljahresbeginn beizulegen.

Zusätzlich war es für Schüler ab der 11. Klasse an Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsober-, Fachober- und Berufsfachschulen mit Vollzeitunterricht ohne Bezug von o. g. Leistungen in den vergangenen Jahren möglich, durch Einzahlung des Eigenanteils vor Schulbeginn eine Schülerjahresfahrkarte zu erhalten.

Aufgrund der vorgesehenen Änderungen bezüglich der Höhe der Familienbelastungsgrenze und der noch nicht festgelegten Gesetzesgrundlagen, können wir für das Schuljahr 2023/2024 die freiwillige Leistung über die Einzahlung des Eigenanteils vor Schulbeginn zum Erhalt des Deutschlandtickets über den Landkreis Landshut nicht anbieten.

Die Möglichkeit über die Einzahlung des Eigenanteils und somit den Erhalt einer Schülerfahrkarte war eine freiwillige Leistung des Landratsamtes Landshut, d. h. es besteht kein Anspruch auf eine Schülerfahrkarte/Deutschlandticket.

Wir bitten Sie, keine Überweisungen des Eigenanteils vorzunehmen.

Das Deutschlandticket muss für die Schüler ab der 11. Klasse von den Unterhaltsleistenden bzw. Schülern selbst erworben werden Die Bestellung des Deutschlandtickets ist beim Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) oder bei einem anderen Anbieter als Abo-Ticket möglich. Schüler ab der 11. Klasse sind nicht berechtigt, das Deutschlandticket in Bayern zum Preis von 29 € zu erwerben, denn das ist nur für Auszubildende, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende möglich. Die Schüler ab der 11. Klasse können nur das Deutschlandticket zum Preis von 49 € erwerben, durch die vorgesehene Änderung (Senkung) der Familienbelastungsgrenze erhalten sie einen höheren Erstattungsbetrag bei der Rückerstattung der Fahrtkosten zurück und sind somit gleich gestellt mit Auszubildenden und Studenten.

Am Ende des Schuljahres können die monatlichen Abbuchungsbelege für das Deutschlandticket mit dem Antrag für Rückerstattung der Fahrtkosten bis spätestens 31.10. (nach Ablauf des Schuljahres) zur Erstattung eingereicht werden. Dann wird vom eingereichten Betrag der Deutschlandtickets die Familienbelastungsgrenze (Eigenanteil) abgezogen und der Restbetrag wird erstattet.

Die bereits überwiesenen Beträge in Höhe von 490 € werden vom Landkreis Landshut umgehend zurücküberwiesen.