Fortbildung für Helfende zur Erbringung von Leistungen nach § 45 a SGB XI

12. September 2024 : Anmeldung bis spätestens 21.10.2024

Fortbildung für Helfende zur Erbringung von Leistungen nach § 45 a SGB XI
Die Schulung bereitet auf das ehrenamtliche und nicht ehrenamtliche Erbringen von Leistungen im Rahmen der unterschiedlichen Formate der Angebote zur Unterstützung im Alltag vor.

Die Teilnehmenden lernen, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen und zu begleiten; pflegende Angehörige werden dadurch entlastet. Der Schwerpunkt dieser Schulung liegt auf den gerontopsychiatrischen und psychischen Erkrankungen. Erfahrungsgemäß besteht aus Sicht der Helfenden gerade bei diesem Krankheitsbild ein erhöhter Bedarf, Kompetenzen zu entwickeln, um bestehende Unsicherheiten im Umgang mit den erkrankten Menschen zu reduzieren.

Die Schulung umfasst 30 Unterrichtseinheiten, ist in 3 Module aufgeteilt und findet an folgenden Tagen ganztägig im Rathaus 2, Luitpoldstr. 29 b, Raum 004, statt:

  • Donnerstag, 21.11.2024
  • Freitag, 22.11.2024
  • Donnerstag, 28.11.2024
  • Freitag, 29.11.2024

Der gesamte Fortbildungskurs wird für Angestellte bei voller Auslastung 40 – 80 Euro pro Person / Unternehmen kosten.
Nur für nicht angestellte Personen übernimmt die Stadt die Schulungskosten.

Anwesenheitspflicht besteht an allen 4 Tagen, um die Teilnahmebestätigung / Zertifikat für alle 3 Module zu erhalten. Dieses Zertifikat berechtigt zur Abrechnung des sog. Entlastungsbetrags mit den Pflegekassen.

Anmeldung bis spätestens 21.10.2024:

Carolin Völkner, Senioren- und Behindertenbeauftragte der Stadt Landshut
E-Mail: carolin.voelkner@landshut.de
Telefon: 0871  88 – 1651

(Stadt Landshut, Carolin Völkner)