Geflügelpest im Landkreis Landshut: Aufstallpflicht endet

13. Dezember 2022 : Veterinäramt Landshut hebt tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung auf

Die letzten Untersuchungen waren ohne Befund – damit kann die Geflügelpest im südlichen Landkreis Landshut als getilgt betrachtet werden. Die aufgestallten Tiere können wieder in ihre Gehege zurückkehren. 

Mitte November ist auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Schalkham ein Fall von HPAIV H5N1 - oder aviäre Influenza bzw. Vogelgrippe genannt – amtlich festgestellt worden. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtete das Staatliche Veterinäramt vorsorglich eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone. Eine kürzlich erfolgte Überprüfung der Betriebe in den beiden Zonen ergab keinen weiteren Krankheitsfall. Ebenso ist im Wildvogelbereich kein weiterer Fall der Geflügelpest gemeldet worden. 

Die entsprechende Allgemeinverfügung wird nun mit Wirkung zum 13. Dezember 2022 aufgehoben. Somit bestehen keine Sperrzonen und Handelsbeschränkungen mehr - insbesondere entfällt die Aufstallpflicht. 

Aufgrund des weiterhin hohen Risikos einer Ausbreitung von HPAI-Virus H5 bei Wildvögeln sowie der Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel (siehe aktuelle Risikoeinschätzung des FLI) wird die Allgemeinverfügung mit der Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen, Ausstellungsverboten und dem Verbot der Fütterung von Wildvögeln weiterhin aufrecht erhalten.

(Teresa Späth, Pressereferentin Landkreis Landshut)