Hochwasser in Bayern Ende Mai/Anfang Juni 2024
Soforthilfeaktion anlässlich der aktuellen Überschwemmungen
Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Rahmen einer Soforthilfeaktion die in der Richtlinie dargestellten finanziellen Hilfen zur Verfügung.
Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ nach Maßgabe der o. g. Richtlinie vorgesehen.
Der örtliche Geltungsbereich umfasst Schäden in ganz Bayern.
Als zeitlicher Geltungsbereich wird der Zeitraum ab dem 31. Mai 2024 festgelegt. Ein Endzeitpunkt wird bestimmt werden, wenn sich eine Entspannung der Lage abzeichnet. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse aus diesem Zeitraum verursacht worden sein.
Die Anträge sind bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Finanzhilfeaktion nach der Härtefondsrichtlinie
Angesichts der seit 31. Mai 2024 in weiten Teilen Bayerns bestehenden Hochwasserkatastrophe und der daraus resultierenden Schäden stellt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Rahmen einer Finanzhilfeaktion Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung.
Der örtliche Geltungsbereich der Aktion umfasst Schäden in allen betroffenen Gebieten in ganz Bayern.
Als zeitlicher Geltungsbereich wird der Zeitraum ab dem 31. Mai 2024 festgelegt. Ein Endzeitpunkt wird bestimmt werden, wenn sich eine Entspannung der Lage abzeichnet. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse aus diesem Zeitraum verursacht worden sein.
Der Antrag sowie der Berechnungsbogen sind bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.