Information für Schüler und Schülerinnen ab der 11. Klasse
Für Schüler und Schülerinnen ab der 11. Klasse in Vollzeitunterricht, deren Unterhaltsleistende im Monat vor Schulbeginn (August) Kindergeld für drei oder mehr Kinder erhalten, bzw. bei Schüler und Schülerinnen deren Unterhaltsleistende einen Bürgergeld-Bescheid vorweisen, kann kostenfrei ein Schülerfahrausweis (Deutschlandticket) ausgestellt werden. Der Abzug der Belastungsgrenze (Eigenanteil) entfällt hier. Dem Online-Antrag für einen Schülerfahrausweis ist ein Nachweis über den Bezug der jeweiligen Leistung vom Monat August vor Schuljahresbeginn beizulegen.
Zusätzlich ist es für Schüler und Schülerinnen ab der 11. Klasse an Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsober-, Fachober- und Berufsfachschulen mit Vollzeitunterricht ohne Bezug von o. g. Leistungen möglich, durch Einzahlung des Eigenanteils bis 31. Juli vor Schulbeginn einen Schülerfahrausweis zu erhalten.
Seit dem Schuljahr 2023/2024 gibt es eine Änderung beim Betrag der Belastungsgrenze (Eigenanteil) pro Familie. Der Betrag der Belastungsgrenze (Eigenanteil) ab der 11. Klasse für einen Schüler bzw. eine Schülerin mit Rückerstattungsanspruch pro Familie und Schuljahr wurde auf 320 € gesenkt. Für Familien mit mind. 2 Kindern ab der 11. Klasse mit Rückerstattungsanspruch bleibt der Betrag für die Belastungsgrenze (Eigenanteil) von 490 € pro Schuljahr unverändert.
Wie erhalten diese Schüler und Schülerinnen einen Schülerfahrausweis?
Es muss ein Online-Antrag über myVIA gestellt werden. Die Einzahlung der o. g. Belastungsgrenze (FBG) von 320 € bzw. 490 € ist bis 31. Juli vor Schulbeginn per Überweisung auf das Konto des Landkreises Landshut möglich.
Bankverbindung: Sparkasse Landshut, IBAN: DE91 7435 0000 0000 0179 81, Verwendungszweck: „Schülerbef., Name, Vorname, Schule“
Der Schülerfahrausweis/Deutschlandticket wird monatlich per E-Mail am Monatsende an die Eltern/Schüler oder Schülerinnen gesandt und muss auf das Mobiltelefon gespeichert werden.
Um den Schülerfahrausweis (Deutschlandticket) rechtzeitig bestellen zu können, ist es erforderlich, dass der Zahlungseingang des Betrages der Belastungsgrenze (Eigenanteil) bis spätestens 31. Juli beim Landratsamt Landshut eingegangen ist.
Spätere Überweisungen werden nicht mehr entgegengenommen bzw. werden zurücküberwiesen.
Erst nach Zahlungseingang des Betrages der Belastungsgrenze und Vorlage des Online-Antrages beim Landratsamt Landshut wird die Bestellung der Schülerfahrberechtigung vorgenommen.
Diese Vorgehensweise ist eine freiwillige Leistung des Landratsamtes Landshut, d. h. es besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises, besonders bei verspäteter Einzahlung. Es ist weiterhin für alle Schüler und Schülerinnen ab der 11. Klasse möglich, die Erstattung der Fahrtkosten mit einem Onlineantrag für Erstattung über das Online-Portal myVIA am Ende des Schuljahres bis spätestens 31. Oktober zu beantragen.
Schüler und Schülerinnen der Berufsschulen in Teilzeitunterricht (tageweise oder Blockunterricht) und Schüler und Schülerinnen von Fachoberschulen sowie Berufsfachschulen der 11. Klasse mit externem Praktikum rechnen Ihre Fahrtkosten wie gehabt, nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 31. Oktober, mit dem Online-Antrag für Erstattung der Fahrtkosten ab.
Es wird nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung mit dem günstigsten Tarif erstattet. Informationen über den günstigsten Tarif für die jeweilige Strecke hat der Schüler bzw. die Schülerin selbst einzuholen.
Von den eingereichten Fahrtkosten wird der Betrag für die Belastungsgrenze (Eigenanteil) abgezogen und der Restbetrag wird erstattet. Der Abzug des Betrages der Belastungsgrenze entfällt, wenn die Unterhaltsleistenden im Monat vor Schulbeginn Anspruch auf Leistungen wie auf Seite 1 Absatz 1 beschrieben, haben.
Die Bestellung des Deutschlandtickets kann bei den entsprechenden Anbietern als Abo-Ticket erfolgen. Schüler und Schülerinnen ab der 11. Klasse an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und FOS/BOS können nur das reguläre Deutschlandticket erwerben. Sie sind nicht berechtigt, das ermäßigte Deutschlandticket zu erwerben, denn das ist nur für Auszubildende, Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende möglich. Durch die Änderung (Senkung) der Belastungsgrenze bei Familien mit 1 Kind mit Rückerstattungsantrag erhalten die Schüler und Schülerinnen an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und FOS/BOS einen höheren Erstattungsbetrag bei der Erstattung der Fahrtkosten zurück und sind somit gleich gestellt mit Auszubildenden und Studierenden.
Antragsportal - Onlineservice: www.landkreis-landshut.de/schulweg