Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

26. Juni 2023: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.

Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden die Vielzahl an Dokumenten und Anträgen zu bewältigen können, um so auch längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Begonnen wird mit dem Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Der erste Stichtag ist der 19.01.2022 für die Geburtsjahrgänge 1953-1958. Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

In den Jahren 2026 bis 2033 muss der Pflichtumtausch der (Karten-)Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheine.

Wichtiger Hinweis:

Dem Antrag sind beizulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (jeweils Original und Kopie) (hierzu Meldebescheinigung erforderlich) und bisheriger Führerschein (Original und Kopie)
  • aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm)
  • ggf. 1 Karteikartenabschrift: falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom LRA Landshut ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift derjenigen Behörde erforderlich, die Ihren Führerschein ausgestellt hat


Sollte der Antrag auf postalischem Weg gestellt werden, ist eine Kopie des Führerscheins bzw. des Personalausweises ausreichend.