LAVV und ÖPNV - Busse nur noch mit Mund-Nasen-Maske
Befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Die 3G-Regel für Fahrgäste wurde gestrichen. Fahrgäste müssen nicht mehr geimpft, genesen oder getestet sein. Es besteht weder eine Berechtigung noch eine Verpflichtung zur Kontrolle.
Weiterhin gilt, dass das Mitfahren in den Bussen kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt. Dies wurde durch mehrere wissenschaftliche Studien belegt.
Buslinien im Landkreis Landshut
Was soll jeder einzelne Fahrgast beachten, um der Corona-Erkrankungswelle bestmöglich zu begegnen?
- Tragen einer Mund-Nasen-Maske! Denn auch Menschen, die unwissentlich infiziert sind und keine Symptome aufweisen, sind mit Mund-Nasen-Schutz weniger ansteckend. Notfalls reicht auch ein Halstuch oder Schal aus.
- Abstand halten!
- Fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
- Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber. - Beachtung der Hygieneregeln!
- Hände waschen, wann immer dies nötig und möglich ist.
- Husten- und Nießetikette beachten: Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. niesen! Das gilt auch, wenn Sie
einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Vermeiden Sie das Berühren ihres Gesichtes mit ihren Händen.
In Summe tragen alle Maßnahmen dazu bei, dass die Busse auch in diesen Zeiten sicher nutzbar bleiben.