Kfz-Zulassung auf einen Klick

22. März 2024 : Zulassungsstellen des Landkreises Landshut bieten viele Online-Dienste an – kein Einsatz meist kostspieliger Drittanbieter nötig

Ein Fahrzeug an- oder abmelden, das Wunschkennzeichen online reservieren: Schon seit geraumer Zeit bieten die Kfz-Zulassungsstellen einige Online-Dienste an, die innerhalb weniger Klicks zum Ergebnis führen.

Ein hervorragendes Beispiel ist die Kfz-Abmeldung, die nur mit wenigen Mausklicks erledigt und sehr kostengünstig seit September auch ohne vorherige Registrierung möglich ist. Aber auch die Wunschkennzeichen-Reservierung ist ein Instrument, das viel Erleichterung auf dem Weg zum zugelassenen Fahrzeug schaffen kann.

Dabei rät der Leiter der Zulassungsstellen, Manfred Geser, unbedingt dazu, die landkreiseigenen Dienste (direkt aufrufbar unter www.landkreis-landshut.de) zu nutzen und nicht auf meist kostspielige Drittanbieter zu setzen – auch wenn sie bei den Suchmaschinen an den ersten Positionen geführt werden, da sie sich diese Wertung in der Regel erkauft haben. Beispielsweise kommt es hier bei der Wunschkennzeichen-Reservierung immer wieder zu Irritationen, da manche LA-Kennzeichen der Stadt zugewiesen sind und deshalb nicht von Landkreis-Bürgern in Anspruch genommen werden können (und andersherum). „Die Schilder sind dann meistens aber schon geprägt und bezahlt“, erzählt Geser und kann den Unmut dann natürlich nachvollziehen. Dieser Fehler wäre nicht passiert, wenn direkt das Portal des Landkreises genutzt worden wäre.

Ein weiteres Beispiel ist die Kfz-Abmeldung. Während manche Anbieter den Haltern ein Vielfaches berechnen, belaufen sich die Kosten bei der Nutzung des Landkreis-Portals auf lediglich 2,70 Euro.

„Übrigens ist die Online-Abmeldung aufgrund der letzten Gebührenänderung auch deutlich günstiger als die Abmeldung in unseren Zulassungsstellen. Denn hier fallen Gebühren in Höhe von 16,50 Euro an“, erklärt der Zulassungsstellen-Leiter.

Ein Besuch der Homepage www.landkreis-landshut.de kann sich also in vielen Fällen lohnen. Geser merkt allerdings noch an, dass für die Nutzung der Online-Dienste die Codes auf den Nummernschildern bzw. Zulassungsbescheinigungen gebraucht werden. Diese sind der Zulassungsbehörde nicht bekannt. Daher bleibt, wenn die Codes zerstört worden sind, nur der (etwas teurere) Weg in die Zulassungsstelle vor Ort.