Geflügelpest: Fälle im Raum Ergoldsbach und Rottenburg festgestellt

14. Februar 2023 : Staatliches Veterinäramt richtet Schutz- und Überwachungszonen ein

Der Verdachtsfall hat sich bestätigt: Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach ist ein Fall von HPAIV H5N1, oder aviäre Influenza bzw. Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Auf dem betroffenen Hof wurden Enten und Hühner gehalten, die größtenteils durch den Erreger selbst bereits umgekommen sind.

Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone (Gemeinden Ergoldsbach und Hohenthann) ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone (Neufahrn, Bayerbach, Postau, Essenbach, Ergolding, Rottenburg sowie Teile der Landkreise Straubing-Bogen, Regensburg und Kelheim). In diesem Bereich werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zu Tragen kommen. Diese gelten bis auf weiteres, mindestens aber bis Anfang/Mitte März. Eine genaue Übersicht ist unter folgendem Link zu finden:  https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/7830CB802943E38777D0F76BBB863F5F57A1FFA9D0ECA05D4F4AE9FBD12A820D

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung Feststellung Vogelgrippe Raum Ergoldsbach

Wenige Tage darauf ist auch in der Nähe der Stadt Rottenburg die Geflügelpest in einem hühnerhaltendem Betrieb festgestellt worden. Auch hier wurde, um weitere Ansteckungen zu verhindern, eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone (Großteil der Gemeinde Rottenburg a. d. Laaber) eingerichtet, ergänzt durch eine zehn Kilometer umfassende Überwachungszone (Teile der Gemeinde Rottenburg a. d. Laaber, der Gemeinden Hohenthann, Pfeffenhausen, Neufahrn in Niederbayern und Weihmichl, sowie Teile der Landkreise Kelheim, Regensburg und Straubing-Bogen). In diesem Bereich werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zum Tragen kommen. Diese gelten bis auf weiteres. Eine genaue Übersicht ist unter folgendem Link zu finden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/1488BE7F0E6A7049D646B45F242C6202860A09D6F74BF57F66B9CEC372E46708

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung Geflügelpest Rottenburg

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu den Verbringungsverboten können per E-Mail an Vogelgrippe@landkreis-landshut.de gestellt werden.

Da am 01. März auch in Train im Nachbarlandkreis Kelheim ein Fall von Vogelgrippe festgestellt wurde, betrifft ein Teil der eingerichteten Überwachungszone auch den Landkreis Landshut, vor allem den Markt Pfeffenhausen. Unter folgendem Link kommen Sie zur Übersicht: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/5060C59CA659F40A439697C3DBB87EAB4BF9CE7F054EA01F9ED927F5E9279B9A

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.

Das Veterinäramt fordert deshalb die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.

Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
  • Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/