Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Diese Fahrerlaubnis wird als Personenbeförderungsschein oder Fahrgastschein bezeichnet.
Antragsverfahren - erstmalige Erteilung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
Ausnahme: 19 Jahre bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende - seit mind. 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Ausnahme: mind. 1 Jahr bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende - Besitz eines deutschen Scheckkartenführerscheins (falls noch nicht im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat, muss dieser umgestellt werden!)
Nachweis der Fachkunde:
Derzeit ist noch nicht geregelt, ab wann und mit welchem Inhalt die gesetzliche Voraussetzung „Nachweis der Fachkunde“ erfüllt werden kann. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird daher unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.
Den Verlängerungsantrag bitten wir rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen. In der Regel genügt dies, wenn der Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf beim Landratsamt gestellt wird.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andrea Halwax Sachbearbeiterin | 0871/408-2152 | 0871/408-162152 | 228 | Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de |
Heike Müller Sachbearbeiterin | 0871/408-2154 | 0871/408-162154 | 229 | Heike.Mueller@landkreis-landshut.de |
Sophia Seidenschwand Sachbearbeiterin | 0871/408-2155 | 0871/408-162155 | 231 | Sophia.Seidenschwand@landkreis-landshut.de |
Sonja Stelzl Sachbearbeiterin | 0871/408-2162 | 0871/408-162162 | 230 | Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de |
Entstehende Kosten
- erstmalige Erteilung: 38,80 Euro
- Verlängerung: 32,90 Euro
- Ortskundeprüfung: 40,00 Euro (nicht bestandene Prüfung: 30,00 Euro)
Formulare und Merkblätter
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.