Umschreibung eines nicht im Landkreis Landshut zugelassenen Fahrzeugs
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Information sonstige | 0871/408-1820 | 0871/408-5890 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
- Versicherungsbestätigung
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
- Nachweis über gültige HU
- bei zugelassenem Fahrzeug: Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I und Nummernschilder
- bei außerbetriebgesetztem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
- ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
Entstehende Kosten
- mit/ohne Halterwechsel, FZ zugelassen: 27,10 €
- mit/ohne Halterwechsel, FZ abgemeldet: 30,00€
- zzgl. 2,60 € bei Halterwechsel bzw. 0,60 € ohne Halterwechsel
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
evtl. zusätzlich - 10,20 € für Wunschkennzeichen
- 2,60 € für Reservierung
- 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung
- 15,30 € für die Erfassung von Daten bei nicht getypten Fahrzeugen
- 6,00 € bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens