Ab 17.02.2022 - Lockerungen der Corona-Maßnahmen

17. Februar 2022 : Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wurde bis einschließlich 19. März 2022 verlängert und mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17.02.2022, in folgenden Punkten angepasst:

  • Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) sind ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.
  • Aus 2G plus wurde generell 2G, d.h. Sport- und Kulturveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Messen und Tagungen etc. sind nun wieder für Geimpfte und Genesene zugänglich, ohne dass ein Booster oder ein zusätzlicher Testnachweis notwendig ist.
  • Unter 3G-Zutritt (geimpft, genesen oder getestet) fallen nun wieder Sportstätten für die eigene Betätigung (also z.B. Fitnessstudios oder Solarien), Bildungseinrichtungen wie Hochschulen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Musikschulen etc., Bibliotheken, Archive, Museen und Laienensembles.
  • Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Zudem sind die bestehenden Kapazitätsgrenzen für Outdoor-Einrichtungen wie zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks oder Ausflugsschiffe wieder aufgehoben.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown wurden ersatzlos aufgehoben.

Link zur Pressemitteilung vom 17. Februar 2022